Neue Gebührenordung für Tierärzte (GOT)

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Die neue Gebührenordnung (GOT). Was bedeutet sie für Sie?

Sie haben es bestimmt schon gelesen: Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, geändert. Die Erhöhung der Preise ist nicht pauschal, sondern fällt je nach Art der Behandlung unterschiedlich aus. Dennoch müssen Tierhalter ungefähr mit einem Fünftel mehr an Kosten rechnen.

Diese Gebührenordnung (GOT) ist für alle Tierärztinnen und Tierärzte gesetzlich verpflichtend. Sie stellt sicher, dass alle für dieselben Untersuchungen und Therapien dieselben Preise verlangen und Tierhalterinnen und Tierhalter jederzeit genau wissen und planen können, wofür welche Kosten anfallen. Die Anpassung ist die erste seit 1999. Das bedeutet, die Preise für tierärztliche Leistungen waren in den vergangenen 23 Jahren stabil - trotz erheblich höherer Inflation und immens gestiegenen Preisen für Material, Medikamente, Ausstattung, Versicherungen, Miete, Kraftstoff sowie in allen Bereichen des täglichen Lebens. Praxiskosten machen ohnehin rund drei Viertel des Umsatzes aus. Werden sie durch äußere Umstände noch höher, kann man nicht mehr kostendeckend arbeiten. In den vergangenen Jahren mussten bereits viele Praxen aufgeben und auch zahlreiche Kliniken haben die Rund-um-die-Uhr-Tätigkeit einstellen und ihre Öffnungszeiten deutlich einschränken müssen.

Einige Leistungen werden künftig günstiger (wie das Röntgen), einige bleiben stabil, andere werden moderat oder sogar massiv teurer. Und einige Leistungen, die bislang gar nicht in der Gebührenordnung auftauchten, werden dort nun beziffert und finden künftig auch auf den Rechnungen Anwendung.

In meiner Praxis gilt: Volle Transparenz! Wie bisher auch, besprechen wir vor jeder Behandlung gemeinsam, für welche Leistungen welche Kosten auf Sie zukommen. Natürlich berate ich Sie weiterhin, welche Untersuchungen und Therapien sinnvoll für Ihr Haustier sind. Und wie gehabt finden Sie auf der Rechnung alle Leistungen, die Sie erhalten haben. Diese besprechen wir ebenfalls.

 

 

 

 

 

 

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig.

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die Gebührenordnung für Tierärzte kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.

§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Meine Praxis ist daher gehalten, die Preise entsprechend anzupassen.

  Information aus der Bundestierärztekammer ...
  Warum eine Gebührenordnung für Tierärzte?
  Informationen aus dem Bundesministerium ...
  Artikel aus Panorama ...